Der
Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. (VLAB)
erhob am 26.04.2016 Klage gegen die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung und den Betrieb eines Windrads im Buchwald, welche am
11.04.2017 abgewiesen wurde.
Nach
erfolgreicher Berufung wurde die Klageabweisung am 01.08.2018
aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurück an das
Verwaltungsgericht gegeben.
Zudem
stellte der VLAB beim Verwaltungsgericht Anträge zum Stopp und
Rückbau der zwischenzeitlich begonnenen Bauarbeiten am Windrad.
Sowohl
die Entscheidung in der Hauptsache als auch zum Baustopp stehen
derzeit noch aus.
Weitere Informationen zum VLAB gibt es unter www.landschaft-artenschutz.de